Sie haben die Wahl
Je nach Lebenssituation können unsere Wahltarife für Sie sinnvoll sein.
Am besten, Sie lassen sich von uns beraten.
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Prämienzahlung
Mit dem Tarif Prämienzahlung erhalten Sie bis zu einem Zwölftel Ihres selbst getragenen Jahresbeitrages zurück, wenn Sie und Ihre mitversicherten, volljährigen Familienmitglieder keine Leistungen in Anspruch genommen haben.
Selbstverständlich können Vorsorgeuntersuchungen, Präventionsangebote sowie Leistungen für Familienmitglieder unter 18 Jahren genutzt werden.
Wichtige Voraussetzung ist, dass Sie im vorherigen Kalenderjahr länger als drei Monate bei uns Mitglied waren. Dieser Wahltarif hat eine Bindungsfrist von einem Jahr.
Kostenerstattung
Üblicherweise erhalten Sie alle medizinisch notwendigen Leistungen einfach durch Vorlage Ihrer Versichertenkarte. Stattdessen können Sie auf Antrag auch die Kostenerstattung wählen: Ähnlich wie ein Privatpatient erhalten Sie dann vom Arzt eine Rechnung, die Sie zunächst selbst begleichen. Gegen Vorlage der Rechnung erstatten wir Ihnen die Kosten bis zu den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzen.
Der Versicherte ist mindestens ein Kalendervierteljahr an die vereinbarte Kostenerstattung gebunden. Nach dieser Mindestbindungsfrist kann die Kostenerstattung jederzeit schriftlich gekündigt werden.
Tipp: Für die Restkostenabsicherung empfehlen wir eine Ergänzungsversicherung bei unserem Kooperationspartner Die Continentale.
Hausarzttarif
Wer die Vorteile des Hausarzt-Tarifs nutzen möchte, wählt einen Arzt seines Vertrauens für mindestens ein Jahr. Im Krankheitsfall wendet man sich immer zuerst an den Hausarzt. Medizinische Notfälle sind dabei selbstverständlich eine Ausnahme. Der Hausarzt überweist den Patienten bei Bedarf an Fachärzte. So werden alle Untersuchungen und Behandlungsschritte koordiniert.
Fragen Sie einfach Ihren Arzt ob er mitmacht.
BKK MedPlus
In unserem Behandlungsprogramm BKK MedPlus werden Versicherte mit chronischen Erkrankungen noch intensiver betreut.
Mehr zu BKK MedPlus finden Sie unter Extra-Leistungen »
Krankengeld
Selbständige, Freiberufler und Künstler können Krankengeld über einen besonderen Wahltarif absichern. Dieser Wahltarif hat eine Bindungsfrist von 3 Jahren. Gerne beraten wir Sie ausführlich zum Krankengeld.

