Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung

Als Kunde der Continentale BKK sind Sie auch automatisch pflegeversichert. Die gesetzliche Pflegeversicherung unterstützt Menschen, die dauerhaft Hilfe im alltäglichen Leben benötigen, sowie deren Angehörige oder Helfer.

Eine Übersicht der finanziellen Pflegeleistungen gibt Ihnen unser Infoblatt.

 
Das Infoblatt Zahlen nennt Ihnen auch die aktuellen Pflegebeträge.


Der Versicherungsschutz

Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung haben alle, die bei regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens auf die Hilfe Dritter angewiesen sind:

  • Körperpflege – z. B. Waschen, Baden, Zähneputzen, Kämmen, Rasieren, Darm-und Blasenentleerung;
  • Ernährung – Zubereitung und Aufnahme der Nahrung;
  • Mobilität – z. B. Aufstehen, Zubettgehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung;
  • Hauswirtschaftliche Versorgung – z.B. Einkaufen, Putzen, Waschen etc..

Wer auf Dauer – mindestens über 6 Monate – Hilfe für diese täglichen Dinge des Lebens benötigt, gilt als pflegebedürftig.

 

Die Pflegestufen

Der Umfang oder die Höhe der meisten Leistungen der Pflegeversicherung richten sich nach der individuellen Pflegestufe:

  • Pflegestufe 0 = eingeschränkte Alltagskompetenz. Der Hilfebedarf beträgt weniger als 1,5 Stunden pro Tag.
  • Pflegestufe I = erheblich pflegebedürftig. Der Hilfebedarf bei wenigstens zwei Verrichtungen (z. B. Körperpflege und Ernährung) beträgt mindestens 1,5 Stunden pro Tag.
  • Pflegestufe II = schwer pflegebedürftig. Es besteht mindestens 3 Stunden täglicher Pflegebedarf zu verschiedenen Tageszeiten.
  • Pflegestufe III = schwerst pflegebedürftig. Der tägliche Pflegebedarf liegt bei 5 Stunden und darüber.
  • Zusätzliche Betreuungsleistungen bei Demenz und geistigen Behinderungen: Unabhängig von der Pflegestufe erhalten Betroffene einen Betreungsbetrag in Höhe von monatlich 100 € bzw. 200 € (erhöhter Bedarf)

 

Gute Pflege finden

In unserer Pflegedatenbank finden Sie das richtige Pflegeheim oder den passenden ambulanten Pflegedienst für Ihrer Bedürfnisse. Die Transparenzberichte helfen Ihnen bei der Entscheidung für einen geeigneten Anbieter.

 
 


Das Pflegegutachten

Wenn Sie einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung gestellt haben, erstellt der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) ein Gutachten über Ihren Pflegebedarf. Dieser Begutachtungstermin bestimmt darüber, in welche Pflegestufe Sie eingestuft werden – und damit, welche Leistungen Sie beanspruchen können.

 


Weitere Leistungen

Wird eine vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim nötig, beteiligt sich die Pflegeversicherung an den Kosten der Pflege – für Unterkunft und Verpflegung müssen die Versicherten selbst aufkommen.
Ist eine Pflegeperson wegen Krankheit oder Urlaub verhindert, kann eine Ersatzpflegekraft durch einen professionellen Pflegedienst gestellt werden.
Ergänzende Leistungen sind Pflegehilfsmittel, technische Hilfsmittel, Zuschüsse zu Wohnumfeldverbesserungen, Pflegekurse für die pflegenden Angehörigen sowie die soziale Absicherung der Angehörigen in der Renten- und Unfallversicherung. Am besten lassen Sie sich durch unsere freundlichen Service-Mitarbeiter beraten.

 
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