Die Beitragssätze
Die Beiträge in der Sozialversicherung werden
prozentual vom Bruttolohn berechnet.
Die Krankenversicherung
Der Beitrag für den Gesundheitsfonds wird vom
Gesetzgeber festgelegt und gilt bundesweit einheitlich.
Der allgemeine Beitragssatz: 14,9 % *
für Mitglieder, die bei Arbeitsunfähigkeit für
mindestens sechs Wochen Anspruch auf
Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber haben, sowie für Rentner.
Der ermäßigte Beitragssatz: 14,3 % *
für Mitglieder ohne Anspruch auf Krankengeld.
* inklusive 0,9 % Sonderbeitrag.
Der Sonderbeitrag wird vom Arbeitnehmer
alleine getragen.
Die Pflegeversicherung
... für Versicherte mit Kindern: 1,95 %
Beitragszuschlag für kinderlose
Versicherte über 23 Jahre: 0,25 %
Die Beiträge für Studenten
Krankenversicherung: € 53,40
Pflegeversicherung: € 9,98
Pflegeversicherung für kinderlose
Versicherte über 23 Jahre: € 11,26
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Die Entgeltgrenzen
Der die Entgeltgrenzen übersteigende Verdienst bleibt beitragsfrei.
Kranken- und Pflegeversicherung:
45.100,00 € im Jahr / 3.750,00 € im Monat
Renten- und Arbeitslosenversicherung:
West: 66.000,00 € im Jahr / 5.500,00 € im Monat
Ost: 55.800,00 € im Jahr / 4.650,00 € im Monat
Familienversicherung:
Die Einkommensgrenze für mitversicherte Familienangehörige
beträgt 365,00 € im Monat, bei geringfügigen Beschäftigungen
(Minijobs) 400,00 € im Monat.
Alle Beitragssätze, Entgeltgrenzen, Zuzahlungen und Belastungsgrenzen können Sie hier als PDF runterladen.

