Beitragssätze, Entgeltgrenzen, Leistungen der Pflegeversicherung

Die Beitragssätze

Die Beiträge in der Sozialversicherung werden
prozentual vom Bruttolohn berechnet.

 

Die Krankenversicherung
Der Beitrag für den Gesundheitsfonds wird vom
Gesetzgeber festgelegt und gilt bundesweit einheitlich.

Der allgemeine Beitragssatz: 15,5 % *
für Mitglieder, die bei Arbeitsunfähigkeit für
mindestens sechs Wochen Anspruch auf
Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber haben, sowie für Rentner.

Der ermäßigte Beitragssatz: 14,9 % *
für Mitglieder ohne Anspruch auf Krankengeld.

* inklusive 0,9 % Sonderbeitrag (wird vom Arbeitnehmer
alleine getragen)

Die Pflegeversicherung
für Versicherte mit Kindern: 1,95 %
Beitragszuschlag für kinderlose Versicherte
über 23 Jahre: 0,25 %

Die Beiträge für Studierende (ab Sommersemester 2011)
Krankenversicherung: € 64,77
Pflegeversicherung: € 11,64
Pflegeversicherung für kinderlose
Versicherte über 23 Jahre: € 13,13

 


Die Entgeltgrenzen

Der die Entgeltgrenzen übersteigende Verdienst bleibt beitragsfrei.

Kranken- und Pflegeversicherung:
45.900,00 € im Jahr / 3.825,00 € im Monat

Renten- und Arbeitslosenversicherung:
West: 67.000,00 € im Jahr / 5.600,00 € im Monat
Ost: 57.600,00 € im Jahr / 4.800,00 € im Monat

Familienversicherung:
Die Einkommensgrenze für mitversicherte Familienangehörige
beträgt 375,00 € im Monat, bei geringfügigen Beschäftigungen
(Minijobs) 400,00 € im Monat.

 

 
Alle Beitragssätze, Entgeltgrenzen, Zuzahlungen und Belastungsgrenzen können Sie hier als PDF runterladen.
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