Haushaltshilfe
Wir tragen die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn die Haushalts-führung beispielsweise wegen eines Krankenhausaufenthaltes oder einer Kurmaßnahme nicht möglich ist. Vorraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes und auf Hilfe angewiesenes Kind lebt und die Weiterführung des Haushaltes durch eine andere im Haushalt lebende Person nicht möglich ist.
Tipp: Für die Haushaltshilfe sieht der Gesetzgeber nur Leistungen während des Krankenhausaufenthaltes vor. Bei der Continentale BKK erhalten Sie diese Unterstützung auch nach ambulanten Operationen und bei medizinischer Notwendigkeit, für bis zu 4 Wochen. Bitte sprechen Sie auf jeden Fall vorher mit uns, wenn Sie diese Hilfe in Anspruch nehmen möchten.
Fragen? Telefon 0 18 01 / 62 62 62* oder E-Mail: Leistungen@continentale-bkk.de

