Kostenerstattung
An Stelle der Sachleistung können Sie auch die Kostenerstattung wählen. Sie kommen dann zunächst selbst für die Rechnung auf und reichen sie danach bei uns ein. Wir erstatten Ihnen die Kosten nach Abzug von Abschlägen für Verwaltungskosten und Zuzahlungen. Anspruch auf Erstattung besteht höchstens in Höhe der Vergütung, die die Betriebskrankenkasse bei Erbringung als Sachleistung zu tragen hätte.
Auch eine Beschränkung der Kostenerstattung auf einzelne Leistungsbereiche (z.B. ambulante Versorgung / stationäre Versorgung / Zahnmedizin o.ä.) ist möglich.
Der Versicherte ist mindestens ein Kalendervierteljahr an die vereinbarte Kostenerstattung gebunden. Nach dieser Mindestbindungsfrist kann die Kostenerstattung jederzeit schriftlich gekündigt werden. Nähere Regelungen ergeben sich aus unserer Satzung. Bevor Sie sich für die Kostenerstattung entscheiden, sollten Sie sich auf jeden Fall von uns beraten lassen.
Fragen? Telefon 0 18 01 / 62 62 62* oder E-Mail: Meldungen@continentale-bkk.de

