Krankengeld

Krankengeld

Die Krankengeldzahlung beginnt im Anschluss an die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers und wird für dieselbe Krankheit längstens für 78 Wochen innerhalb von jeweils drei Jahren gezahlt. Für Arbeitnehmer beträgt das Krankengeld 70 % des Bruttoentgeltes – bis zu einer gesetzlich festgelegten Höchstgrenze. Es darf aber 90 % des Nettoarbeitsentgeltes nicht überschreiten. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt wie Weihnachts- und Urlaubsgeld wird in die Berechnung des Krankengeldes einbezogen.

Für Selbstständige, Freiberufler und Künstler gibt es verschiedene Wege, Krankengeld abzusichern. Wir beraten Sie gerne!

Vom Krankengeld sind noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu entrichten. Auch deshalb kann es zu einer Versorgungslücke kommen. Wir empfehlen daher den Abschluss einer privaten Ergänzungsversicherung der Continentale Krankenversicherung a.G..

 

Fragen? Telefon 0 18 01 / 62 62 62* oder E-Mail: Leistungen@continentale-bkk.de
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