Mutterschaftsleistungen
Ärztliche Betreuung und Vorsorgeuntersuchungen, Schwangerschafts-gymnastik, Hebammenhilfe, sämtliche Arznei-, Verbands- und Heilmittel sowie die Kosten einer Klinikentbindung tragen wir in voller Höhe. Bei Komplikationen während der Schwangerschaft erhalten Sie eine Haushaltshilfe, wenn keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann.
Sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung zahlen wir für Arbeitnehmerinnen Mutterschaftsgeld; der Arbeitgeber zahlt die Differenz zum Nettoentgelt. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten erweitert sich der Zeitraum nach der Entbindung auf zwölf Wochen.
TIPP: Stellen Sie den Antrag auf Mutterschaftsgeld noch vor der Entbindung.
Das Elterngeld ersetzt seit Januar 2007 das Erziehungsgeld. Informationen hierzu finden Sie unter www.elterngeld.com »

