Zuzahlungen
![]()
Ambulante ärztliche, zahnärztliche oder
psychotherapeutische Behandlung (,Praxisgebühr’):
10 € je Quartal – nur bei erstmaliger Inanspruchnahme
ohne Überweisung. Keine Zuzahlung für Impfungen und
Vorsorgeuntersuchungen.
Arznei- und Verbandmittel:
10 % der Kosten, min. 5 €, max. 10 €
Fahr- und Transportkosten:
10 % des Fahrpreises, min. 5 €, max. 10 €
Krankenhausbehandlung, Anschlussheilbehandlung:
täglich 10 € – maximal für 28 Kalendertage im Jahr.
Stationäre Vorsorge und Rehabilitation,
ambulante Rehabilitationsleistungen: täglich 10 €
Heilmittel (z. B. Massagen, Bäder):
10 % der Kosten + 10 € je Verordnung
Hilfsmittel (z. B. Rollstuhl):
10 % der Kosten, min. 5 €, max. 10 €
Häusliche Krankenpflege:
10 % der Kosten für maximal 28 Kalendertage
+ 10 € je Verordnung.
Soziotherapie, Haushaltshilfe:
täglich 10 % der Kosten, min. 5 €, max. 10 €
Zahnersatz:
Eigenanteile, die Sie für Zahnersatz zahlen, gehören nicht zu den Zuzahlungen und werden daher nicht auf die Belastungsgrenzen (s.u.) angerechnet.
Ausführliche Informationen zum Zahnersatz finden Sie hier »
![]()
Belastungsgrenzen
Die Summe aller Zuzahlungen darf 2 % der Bruttoeinnahmen nicht überschreiten. Für Kinder und erwerbslose Ehepartner gelten zusätzliche Freibeträge. Sie werden von den jährlichen Bruttoeinnahmen abgezogen und betragen 7.008 € pro Kind und 4.599 € für den nicht erwerbstätigen Ehepartner.
Für chronisch kranke Menschen gilt eine Grenze von 1 % der Bruttoeinnahmen. Um in den Genuss dieser Vergünstigungen zu kommen, muss bei manchen Krebserkrankungen die Teilnahme an einem Beratungsgespräch über Krebsfrüherkennung nachgewiesen werden.
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind generell von allen Zuzahlungen befreit. Ausnahmen bilden hier Fahrkosten, Kieferorthopädie und Zahnersatz.
Wer seine persönliche Belastungsgrenze erreicht hat, erhält von uns auf Antrag eine Bescheinigung und muss für den Rest des Jahres keine Zuzahlung mehr leisten.
Berechnungsbeispiel
Die maximale Summe aller Zuzahlungen innerhalb eines Jahres:
Jährliche Bruttoeinnahmen............................Belastungsgrenze
...............................................................2%.......................1%
40.000 €.................................................800 €...................400 €
30.000 €.................................................600 €...................300 €
20.000 €.................................................400 €...................200 €
10.000 €.................................................200 €...................100 €
Unbedingt Belege sammeln! Ärzte, Apotheker, Therapeuten oder Kliniken müssen den Patienten Quittungen über geleistete Zuzahlungen ausstellen. Wer seine persönliche Belastungsgrenze erreicht hat, erhält von uns eine Bescheinigung und muss für den Rest des Jahres keine Zuzahlungen mehr leisten.

